VON DER IDEE ZUM PROJEKT

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich jede:r, der eine gute Idee hat. Für den Antrag muss der Nachweis der Gemeinnützigkeit (gemäß §§51 ff der Abgabenordnung) erbracht werden können, dies sind in der Regel:

  • eingetragene Vereine
  • juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände)
  • Initiativen (Bürgerbündnisse, Aktionskreise)
  • selbstorganisierte Einrichtungen
  • anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe

Sollte eine Einzelperson, Initiative oder ein Bündnis ohne geeignete Rechtsform eine gute Idee haben, helfen wir gerne dabei, einen passenden Träger für eine Kooperation zu suchen.

Die antragstellende Person bzw. Organisation sollte über ausreichend fachliche Kenntnis verfügen, die die Durchführung ihres Projektes verlangt.

Für die Organisation gilt zudem: sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorweisen können. Zudem müssen sie Gewähr geben für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie für einen bestimmungsgemäßen Nachweis derselben.

Welche Ziele sollen die Projekte verfolgen?

"Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen" - das sind die Kernziele des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.

Demokratie fördern:

Das Programm stärkt das Bewusstsein für demokratische Rechte, v. a. der Kinder- und Jugendrechte und fördert die demokratische Bildung und den Zusammenhalt. In den unterstützten Projekten geht es um Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte sowie gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden so befähigt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte besser wahrnehmen zu können.

Vielfalt gestalten:

Die Partnerschaft für Demokratie Garmisch-Partenkirchen möchte allen Menschen, insbesondere allen Kindern und Jugendlichen und deren Familien im Landkreis ein diskriminierungsfreies Leben ermöglichen und unterstützt daher Projekte, in denen die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt gefördert werden. Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die damit verbundenen Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet.

Extremismus vorbeugen:

Das Programm will die Entstehung aller demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen.

Wie kann ein Projekt aussehen? Was kann alles ein Projekt sein?

So unterschiedlich die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort sind, so unterschiedlich können die Projekte ausfallen. Euren Ideen sind quasi kaum Grenzen gesetzt. Von den verschiedensten Veranstaltungen und Veranstaltungsformaten, Ausstellungen, Workshops, Trainings, Unterstützungsarbeiten, …. kann alles dabei sein.

Wichtig ist, dass sie sich – gerne auf ihre eigene Art – für Demokratie und demokratische Prozesse stark machen. Wendet euch gerne immer mit euren Projektideen an uns, auch wenn ihr euch unsicher seid.

Hier einige Anregungen:

  • Gestaltung und Durchführung von Ausstellungsprojekten
  • Aktionstage und Workshops zur Demokratiestärkung
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahme, zum Beispiel zum Thema politische Beteiligung
  • Begegnungsprojekte, zum Beispiel in den Kontexten der Inklusion, Migration und Vorurteilsabbau
  • Jugendprojekte, zum Beispiel Streetart, Theaterstücke, Sport und digitale Konzepte
  • Erstellung von Lern- und Informationsmaterial

Was es zu beachten gilt:

  • die Veranstaltungen müssen genau terminiert sein
  • das Projekt soll sich an den Bedarfs- und Problemlagen vor Ort orientieren
  • der Antrag muss den Prinzipien der Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion folgen
  • die Plausibilität von den Projektinhalten und die Wirtschaftlichkeit müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen
  • Die Differenz aus Ausgaben und Einnahmen muss „0“ ergeben, bedeutet, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und weder ein Überschuss noch ein Defizit entsteht
  • es können nur direkte Projektkosten gefördert wie z. B. für Personal und Honorare, Miete, Mietnebenkosten und eigens für das Projekt gekaufte Gegenstände oder Arbeits- und Gebrauchsmaterialien
  • es können keine Baumaßnahmen und Verpflegungspauschalen gefördert werden
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • die Projekte müssen bis 31.12. des Förderjahres abgeschlossen sein

Wie kommt es von der Idee zum Projekt? Wie stelle ich einen Antrag?

Habt ihr eine tolle Idee und Lust und die Kapazität ein Projekt auch durchzuziehen, solltet ihr das Projekt für euch erst einmal grob skizzieren. Was wäre das primäre Anliegen des Projektes? Was wäre alles zu beachten? Wie wäre der zeitliche Ablaufplan? Wen könnte man noch mit ins Boot holen? Wer wäre ein geeigneter Träger für das Projekt? Etc…

Dieser Phase folgt die Antragsstellung, für die ihr euch bitte bei uns meldet, damit wir euch einen Zugang zu unserem online Projektantrag geben können.

Bevor der Antrag im Begleitausschuss eingereicht und das Projekt persönlich vorgestellt wird, nehmt bitte Kontakt mit uns auf. Wir gehen alles mit euch durch und bereiten so gemeinsam den nächsten Schritt vor.

Wichtig: Ihr könnt euch in jeder Phase an uns wenden!

Wer ist meine Ansprechpartnerin?

Wir! Die Partnerschaft für Demokratie Garmisch-Partenkirchen mit der Koordinierungs- und Fachstelle hat als Hauptaufgabe, euch beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Die erste Förderrunde wird gewöhnlich bis Ende Januar/Anfang Februar ausgerufen, damit die Projekte auch bald starten können. Genaue Daten werden auf unserer Homepage veröffentlicht. In Garmisch-Partenkirchen gibt es eigentlich immer mehrere Förderrunden im Jahr, abhängig davon, wie viel bereits vergeben wurde.

Du musst dir also diesbezüglich keinen Druck machen und kannst deinen Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr einreichen.

Wann die folgenden Förderrunden enden, wird jedoch nach entsprechender Lage entschieden, d.h. eventuell musst du auf den Bescheid warten.

Wer entscheidet über die Bewilligung bzw. welche Projekte gefördert werden?

Über die Anträge entscheidet der Begleitausschuss (BgA). Er besteht aus ca. 20 Personen aus der Politik, Stadt und Zivilgesellschaft.

Du selbst kannst dann bei Antragstellung Dein Projekt dem Gremium vorstellen.

Sollte Dein Projekt bewilligt werden, erhältst Du über uns einen Förderbescheid.

Wie wird ein Projekt abgeschlossen?

Nach Abschluss des Projekts erstellst Du einen Sachbericht, in dem Du allgemeine Angaben zur Projektumsetzung und den erreichten Zielen machst. Diesen sendest Du zusammen mit der Belegliste, in der Du Deine Einnahmen und Ausgaben auflistest, und den Einzelbelegen an das Federführende Amt.

Erfolgsfaktoren können dabei z.B. sein:

- Anzahl der Teilnehmer*innen
- Zielgruppe der Teilnehmer*innen
- Bedeutung/Funktion der Multiplikator*innen
- Veröffentlichungen zum Projekt (z.B. Presse)
- Reaktionen/Rückmeldungen auf das Projekt